Abofallen im Netz

Risiken vermeiden und richtig auf das Inkasso reagieren

Bei der Suche im Netz stößt man immer wieder auf Seiten, die ihre Informationen nur nach einer Anmeldung preisgeben wollen. Wir erklären, wie man sie erkennt und wie man auf Inkassoforderungen reagieren sollte.

Sobald neben dem Namen auch die Adresse abgefragt wird, kann man davon ausgehen, dass es sich um kostenpflichtige Abodienste handelt. Dabei sind sie meist einfach zu erkennen. Sie versuchen die Kostenhinweise zu verschleiern, meist durch unlesbar kleine Schrift mit ungünstigen Farbkombinationen oder verklausulierten Kostenhinweisen, die sich inmitten von Fließtext befinden. Gerade Kinder und Jugendliche, aber auch viele ältere Nutzer fallen auf solche Seiten rein. Die gebotene Leistung steht fast immer in keinem Verhältnis zum Preis. Entweder sieht man eine traurige Linksammlung oder irgendwelchen Kram, den man auch kostenlos im Netz findet.

Einige Beispiele für Aboseiten

  • Probenservices
  • Downloadseiten für Spiele und Software
  • Angebliche Hackertools und Insiderinfos
  • IQ-Tests und Gewinnspiele
  • Torrent-Suchmaschinen
  • Hausaufgaben und Malvorlagen

Wenn eine Anmeldung mit Adresse passiert ist und die erste Rechnung kommt, ist es meist zu spät. Selbst wenn die Rücktrittsfrist noch nicht verstrichen ist, werden Kündigungen fast immer ignoriert. Deshalb sollte man genau einmal ein einfaches Einschreiben an den Betreiber senden, in dem man erklärt, dass es keine persönliche Anmeldung bei dem genannten Dienst gegeben habe und man auch nicht wisse, wie der Betreiber an die Adresse käme. Auch wenn das meist zutreffen wird, muss man nicht erwähnen, dass man die AGBs übersehen hat oder über die Leistung getäuscht worden ist. Telefonanrufe oder Kündigungen per Email kann man sich sparen.

Danach muss man einfach nur stur bleiben. Drohbriefe mit Hinweis auf Schufa und Inkasso sollte man unbeantwortet abheften. Nach ein paar Monaten ist der Spuk vorbei. Die Chance, dass die Betreiber vor Gericht ziehen ist gleich Null. Leider lassen sich 60% der Opfer trotzdem einschüchtern. Sie schmeißen damit nicht nur ihr Geld zum Fenster raus, sondern sorgen dafür, dass sich die Betreiber immer neue Maschen ausdenken.

Hier nochmal die Tipps in Kurzform:

  • Hinweise in den AGB, dass kein Widerrufsrecht besteht wenn die Dienstleistung begonnen hat, sind unwirksam.
  • Das Widerrufsrecht beginnt erst, wenn dem Nutzer die Bestätigung mit einem Kostenhinweis und den AGB zugegangen ist. Es beträgt dann mindestens 1 Monat.
  • Minderjährige können keine rechtswirksamen Verträge abschließen.
  • Der ersten Rechnung mit einfachem Einschreiben sofort widersprechen.
  • Weitere Drohbriefe ignorieren und abheften.
  • Auf keinen Fall bezahlen